Landkreisversammlung am 23. August 2019 in der Lutherstadt Wittenberg, Landkreis Wittenberg: Landkreise beklagen Mehrbelastung durch neue Aufgaben und schlagen höhere Umsatzsteuerbeteiligung für Kommunen vor

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Pressemitteilung

 „Den Landkreisen werden in nahezu allen Bereichen der Landesverwaltung immer neue oder erweiterte Aufgaben übertragen, die in der Regel mit finanziellen Mehrbelastungen verbunden sind. Leider gibt es aber über das Ob und Wie eines angemessenen Kostenausgleichs häufig genug Streit mit dem Land“, beklagte Präsident Michael Ziche heute auf der Jahrestagung des Landkreistages Sachsen-Anhalt in Wittenberg.

„Die kommunale Mehrbelastung allein aus der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) vom 01. Juli 2017 hatte schließlich mit 20 Mio. Euro/Jahr eine Größenordnung erreicht, die uns nach fehlender Einigung mit dem Land notgedrungen zum Landesverfassungsgericht geführt hat. Dabei klagen wir nicht gegen das Bundesgesetz oder die Reform an sich. Unser Ziel ist vielmehr eine Änderung des Landesausführungsgesetzes zum UVG, damit das Land die aus der UVG-Reform zusätzlich entstehenden Aufwendungen dauerhaft übernimmt“, erläuterte Präsident Ziche den Hintergrund der kommunalen Verfassungsbeschwerde von neun Landkreisen.

Aus Sicht der Landkreise muss der Konnexitätsgrundsatz „Wer bestellt, der bezahlt!“ auch deshalb eingehalten werden, weil der kommunale Finanzausgleich in Sachsen-Anhalt bis 2021 auf einem gleichbleibenden Niveau festgeschrieben ist und von daher die finanziellen Mittel der Landkreise gedeckelt sind. „Der Festbetrag im FAG hat sich im Übrigen aus unserer Sicht durchaus bewährt, weil er für Land und Kommunen eine hohe Planungssicherheit schafft. Wir sind daher grundsätzlich auch ab 2021 für eine solche Lösung gesprächsbereit“, stellte Präsident Ziche fest.

Angesichts der nach wie vor viel zu niedrigen Steuereinnahmen der ostdeutschen Kommunen warb Ziche dafür, den gemeindlichen Anteil an der Umsatzsteuer über eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern kraftvoll zu erhöhen. „Diese Erhöhung muss dann allerdings nach Einwohnern und nicht wieder nach Wirtschaftskraft verteilt werden. Ansonsten wird sich das Steuergefälle zwischen Ost und West weiter vergrößern“, so Präsident Ziche.

Pressemitteilung vom 23.8.2019 [PDF-Dokument: 81 kB]

23.08.2019